Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für Verkehrsrecht in Köln und Umgebung

Sie waren mit überhöhter Geschwindigkeit im Straßenverkehr unterwegs und sind dabei in eine Radarfalle geraten? Oder haben Sie eine rote Ampel überfahren und Ihnen drohen Bußgeld sowie Fahrverbot? Bei diesen und ähnlichen Verkehrsverstößen können Sie sich an die Rechtsanwälte Dr. Jung und Partner in Köln wenden. Wir empfehlen Ihnen stets, schnellstmöglich Kontakt zu einem Anwalt aufzunehmen. Wenden Sie sich hierfür gerne an einen Fachanwalt unserer Kanzlei für Verkehrsrecht und vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin – wir kennen uns mit den verschiedenen Rechtsgebieten aus und setzen Ihre Ansprüche durch!

Bei uns steht Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Seite.
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Was ist unter dem Verkehrsrecht zu verstehen?

Es definiert die Vorschriften bei Ortsveränderungen von Personen und Gütern. In diesem Sinne spielt es für alle Bürger zur Regelung des alltäglichen Straßenverkehrs eine wichtige Rolle. Da es sich nur schwer zu einer einheitlichen Gesetzgebung zusammenfassen lässt, handelt es sich um eine besonders komplexe Rechtsmaterie. Es umfasst folgende Teilgebiete:

  • Öffentliches Verkehrsrecht: Darunter fallen das Verkehrsverwaltungs- sowie das Verkehrsstraf- und das Bußgeldrecht.
  • Privates Verkehrsrecht: Dieses befasst sich hauptsächlich mit dem Verkehrshaftungsrecht.
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Im Konfliktfall übernehmen wir für unsere Mandanten die zügige und kompetente Unfallbearbeitung in Köln und Umgebung. In diesem Zuge holen wir alle erforderlichen Informationen ein, nehmen Akteneinsicht und führen den Schriftwechsel mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners.

Was regelt ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht?

Ein Verkehrsunfall wirft zu allererst die Frage auf, wer von den Beteiligten den Schaden verursacht hat. Ob sich ein Verkehrsteilnehmer falsch verhalten und den Unfall dadurch verschuldet hat, ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Wir raten Ihnen, in jedem Fall einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht hinzuzuziehen, der auch in komplexen Situationen den Überblick behält. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über besondere Kenntnisse aus den Bereichen des Verkehrszivilrechts, des Versicherungsrechts sowie des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Ob Verkehrs- oder Strafrecht: Gerne beraten wir Sie in unserer Kanzlei in Köln persönlich zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Unfallflucht
  • Fahrerflucht
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Rotlichtverstoß
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Drogenmissbrauch im Verkehr
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstandes
  • Geschwindigkeitsüberschreitung (Blitzer)
  • Schadensersatz
Bußgeldbescheid, was nun?

Im Folgenden möchten wir Ihnen erklären, welche Folgen ein Bußgeldbescheid haben kann und welche Möglichkeiten Sie haben, sich gegen einen solchen zu wehren. Bei Verstößen im Bereich Verkehrsrecht helfen Ihnen die Rechtsanwälte Dr. Jung und Partner schnell und kompetent weiter.

Bußgeld

Keine erfreuliche Nachricht, wenn der Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Aber auch kein Weltuntergang. Erstmal bedeutet eine Geldbuße nur, dass Ihnen vorgeworfen wird, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, also ein bestimmtes Gesetz nur geringfügig verletzt haben. Sie werden in Ihrem Bescheid aufgefordert, die Buße innerhalb einer bestimmten Frist zu bezahlen oder Einspruch einzulegen.

Einspruch einlegen

Falls Sie sich dazu entscheiden, Einspruch gegen einen Bescheid einzulegen, ist der Ablauf wie folgt:

  • Der Einspruch wird an die zuständige Behörde geschickt. Achten Sie darauf, Schriftform und Frist einzuhalten.
  • Im Zwischenverfahren prüft die Behörde, ob Ihr Einspruch formgerecht eingelegt wurde, und sammelt weitere Beweise.
  • Reichen die Beweise für ein Verfahren, folgt eine Gerichtsverhandlung. Der zuständige Richter fällt dann ein Urteil.

Bereits wenn Sie den Einspruch einlegen, kann das Hinzuziehen einer unserer Kölner Fachanwälte Ihnen einen entscheiden Vorteil verschaffen. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.

Punkte im Fahreignungsregister

Im Verkehrsrecht geht ein Bußgeldbescheid nicht selten mit Punkten in Flensburg einher. Das System wurde zuletzt 2014 reformiert. Seitdem wird ein Verstoß, der einen Punkt zur Folge hat, mit mindestens 60 Euro Bußgeld bestraft.

Außerdem sind nicht mehr wie zuvor 18 Punkte möglich, sondern lediglich acht. Die einzelnen Vergehen, die zu Punkten führen können, finden Sie im Bußgeldkatalog. Überschreiten Sie beispielsweise die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 21 km/h, bekommen Sie einen Punkt auf Ihr Konto in Flensburg. Im schlimmsten Fall droht ein Fahrverbot oder der Verlust des Führerscheins.

Ein solches wird bei acht Punkten oder bei Vergehen ausgesprochen, die als Straftat geahndet werden. Falls Sie wissen möchten, wie viele Punkte Sie bereits gesammelt haben, können Sie eine kostenlose Anfrage an die Verkehrssünderkartei stellen. Sollten Sie unsere Hilfe benötigen oder Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

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Wie wird der Schaden verteilt, wenn ein Unfall nicht aufklärbar ist?

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