Title: Unterschiede Sozialhilfe und ALG 2
Published: 3. Dezember 2020
Last modified: 7. Februar 2024

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# Sozialhilfe und ALG 2 – die Unterschiede auf den Punkt gebracht

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird oftmals nicht trennscharf zwischen **Sozialhilfe
und ALG 2** unterschieden. Allerdings gibt es **große Differenzen** zwischen den
jeweiligen Anspruchsgrundlagen und -voraussetzungen. Als im [Sozialrecht](https://www.anwaltskanzlei-jung.de/rechtgebiete/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln/?output_format=md)
spezialisierte Kanzlei bringen wir von Rechtsanwälte Dr. Jung und Partner aus Köln
Ihnen gerne die Details näher.

Wann haben Sie Anspruch auf Sozialhilfe?

Grundsätzlich haben nicht erwerbsfähige Personen sowie bedürftige Personen über 
65 Jahre Anspruch auf Sozialhilfe. Für die Gewährleistung der Grundsicherung müssen
allerdings **gewisse Voraussetzungen** erfüllt sein. Ein entscheidendes Merkmal 
ist die **Hilfsbedürftigkeit**. Eine Person ist hilfsbedürftig, wenn sie nicht über
ausreichend eigenes Einkommen und Vermögen verfügt, um ihren Lebensunterhalt zu 
bestreiten.

Wichtig zu wissen: **Sozialhilfe wird nachrangig gewährt** – erst dann, wenn alle
anderen **Einkommensmöglichkeiten** und **Unterstützungen ausgeschöpft sind**. Aus
diesem Grund besteht für grundsätzlich erwerbsfähige Personen kein Anspruch, da 
diese im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit eigenes Einkommen erwirtschaften können.

Die Sozialhilfe ist im zwölften Sozialgesetzbuch, kurz SGB XII, geregelt. Dort werden
sieben verschiedene Bereiche unterteilt:

 * Hilfe zum Lebensunterhalt
 * Hilfe zur Gesundheit
 * Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
 * Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
 * Hilfe zur Pflege
 * Hilfe in anderen Lebenslagen
 * Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Wann haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld 2?

Das **Arbeitslosengeld 2 **ist eine Leistung, von der grundsätzlich** erwerbsfähige
Personen** profitieren, die hilfsbedürftig sind und deren Alter zwischen 15 Jahren
und der Regelaltersgrenze liegt (aktuell 65-67 Jahre).

Bei Beginn einer Arbeitslosigkeit erhalten Betroffene zunächst für **ein Jahr Arbeitslosengeld**,
sofern ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Dieses Arbeitslosengeld bezahlt
eine Versicherung, in die der **Arbeitnehmer** während der **Erwerbstätigkeit einbezahlt
hat**. Ist der Betroffene nach diesem Jahr weiterhin arbeitslos, wird das Arbeitslosengeld
durch das Arbeitslosengeld 2 abgelöst. Es wird durch Steuereinnahmen finanziert 
und dient der Befriedigung der Grundbedürfnisse des Arbeitslosen.

Was ist die Grundsicherung und was hat sie mit ALG 2 und Sozialhilfe zu tun?

Auch der Begriff der **Grundsicherung** wird im Volksmund nahezu inflationär gebraucht.
Die Grundsicherung sorgt dafür, dass die betreffenden Personen ihren **Lebensunterhalt
bestreiten** und ihre **Grundbedürfnisse befriedigen** können. Aus diesem Grund 
gehören sowohl die Sozialhilfe als auch das Arbeitslosengeld 2 zur Grundsicherung.
Beide Arten von Unterstützungen helfen den Betroffenen bei der finanziellen Bewältigung
des Alltags. Je nachdem, ob Sie **erwerbsfähig sind oder nicht**, können Sie folglich**
ALG 2** oder **Sozialhilfe** beantragen.

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