Sozialhilfe und ALG 2 – die Unterschiede auf den Punkt gebracht

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird oftmals nicht trennscharf zwischen Sozialhilfe und ALG 2 unterschieden. Allerdings gibt es große Differenzen zwischen den jeweiligen Anspruchsgrundlagen und -voraussetzungen. Als im Sozialrecht spezialisierte Kanzlei bringen wir von Rechtsanwälte Dr. Jung und Partner aus Köln Ihnen gerne die Details näher.

Wann haben Sie Anspruch auf Sozialhilfe?

Grundsätzlich haben nicht erwerbsfähige Personen sowie bedürftige Personen über 65 Jahre Anspruch auf Sozialhilfe. Für die Gewährleistung der Grundsicherung müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Ein entscheidendes Merkmal ist die Hilfsbedürftigkeit. Eine Person ist hilfsbedürftig, wenn sie nicht über ausreichend eigenes Einkommen und Vermögen verfügt, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Wichtig zu wissen: Sozialhilfe wird nachrangig gewährt – erst dann, wenn alle anderen Einkommensmöglichkeiten und Unterstützungen ausgeschöpft sind. Aus diesem Grund besteht für grundsätzlich erwerbsfähige Personen kein Anspruch, da diese im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit eigenes Einkommen erwirtschaften können.

Die Sozialhilfe ist im zwölften Sozialgesetzbuch, kurz SGB XII, geregelt. Dort werden sieben verschiedene Bereiche unterteilt:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfe zur Gesundheit
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Wann haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld 2?

Das Arbeitslosengeld 2 ist eine Leistung, von der grundsätzlich erwerbsfähige Personen profitieren, die hilfsbedürftig sind und deren Alter zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze liegt (aktuell 65-67 Jahre).

Bei Beginn einer Arbeitslosigkeit erhalten Betroffene zunächst für ein Jahr Arbeitslosengeld, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Dieses Arbeitslosengeld bezahlt eine Versicherung, in die der Arbeitnehmer während der Erwerbstätigkeit einbezahlt hat. Ist der Betroffene nach diesem Jahr weiterhin arbeitslos, wird das Arbeitslosengeld durch das Arbeitslosengeld 2 abgelöst. Es wird durch Steuereinnahmen finanziert und dient der Befriedigung der Grundbedürfnisse des Arbeitslosen.

Was ist die Grundsicherung und was hat sie mit ALG 2 und Sozialhilfe zu tun?

Auch der Begriff der Grundsicherung wird im Volksmund nahezu inflationär gebraucht. Die Grundsicherung sorgt dafür, dass die betreffenden Personen ihren Lebensunterhalt bestreiten und ihre Grundbedürfnisse befriedigen können. Aus diesem Grund gehören sowohl die Sozialhilfe als auch das Arbeitslosengeld 2 zur Grundsicherung. Beide Arten von Unterstützungen helfen den Betroffenen bei der finanziellen Bewältigung des Alltags. Je nachdem, ob Sie erwerbsfähig sind oder nicht, können Sie folglich ALG 2 oder Sozialhilfe beantragen.

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