Title: Sozialrecht
Published: 2. Dezember 2020
Last modified: 19. März 2026

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# Ihr Rechtsanwalt für Fragen rund um das Sozialrecht in Köln

Sollte ein Mensch aus eigener Kraft nicht mehr dazu fähig sein, ein menschenwürdiges
Dasein zu führen, greift das Sozialrecht. Es regelt die **Ansprüche des Bürgers 
gegenüber dem Staat** und stellt sicher, dass grundlegende Bedürfnisse gedeckt werden.
Der soziale Rechtsstaat greift auch in Form diverser Sozialversicherungen, wie z.
B. folgender:

 * Krankenversicherung
 * Pflegeversicherung
 * Unfallversicherung
 * Rentenversicherung

Haben Sie Fragen oder ein rechtliches Anliegen und suchen diesbezüglich einen kompetenten
Anwalt? Dann sind Sie bei der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Jung und Partner in Köln
richtig. Unsere Anwälte stehen Ihnen in allen rechtlichen Belangen mit tiefgreifendem
Fachwissen sowie der nötigen Durchsetzungsstärke zur Seite.

Kompetente Rechtsberatung gesucht? Wir sind Ihr Ansprechpartner!
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## Was regelt das Sozialrecht?

Es ist ein zentraler Bestandteil des Sozial- und Rechtsstaates. Durch den tiefgreifenden
Wandel, den der Sozialrechtsbegriff seit Mitte des 19. Jahrhunderts durchlaufen 
hat, unterliegt er einer Vielfalt an Bedeutungen. Und auch heute befindet sich das
Rechtsgebiet in einem ständigen Wandel. So hat das **Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS)** eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen
zusammengestellt, die zum Jahresbeginn 2018 gegenüber 2017 wirksam wurden. Darunter
fallen z.B. folgende Themen:

 * Anhebung des Rentenalters
 * Neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe
 * Verbesserung der Betriebsrente
 * U.v.m.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei in Köln kennen sich bestens mit der Vielfalt der
Rechtsmaterie aus und können Sie in den einzelnen Teilgebieten kompetent beraten.
Ganz gleich, ob Sie Fragen zur Sicherung des Lebensunterhalts, zum Betreuungsrecht
oder zur sozialen Sicherung haben: In unserer Kanzlei in Köln findet Ihr Anliegen
Gehör.

## Welche Sozialleistungen stehen mir zu?

Dies ist nur eine der wenigen Fragen, die im Sozialrecht an der Tagesordnung stehen.
Grundsätzlich sind Minderjährige sowie Rentner, die kein Einkommen durch die Rentenversicherung
haben, berechtigt, Sozialleistungen zu erhalten. Außerdem darf jeder Erwachsene,
der auf Dauer weniger als drei Stunden täglich arbeitet, die sogenannte **Grundsicherung**
erhalten. Ob eine Person Sozialhilfe erhält oder nicht, entscheidet in hohem Maße
die **Bedürftigkeit**. Das bedeutet schlicht und einfach, dass das eigene Einkommen
nicht ausreicht oder, dass man überhaupt kein Einkommen hat.

Sie möchten wissen, welche Sozialleistungen Ihnen zustehen? Unsere Rechtsanwälte
der Kanzlei Dr. Jung und Partner aus Köln beschäftigen sich seit Jahren mit sozialrechtlichen
Problemstellungen und beantworten gerne in einer ausführlichen Beratung all Ihre
Fragen.

Sozialrecht – Ihre Rechte in Köln und Umgebung

Es hat nicht nur der Staat Ansprüche gegen den Bürger, wie oftmals beklagt wird.
Auch Bürger können Ansprüche gegen den Staat erheben. Diese sind im Sozialrecht 
geregelt. Dieses greift etwa, wenn ein Bürger nicht in der Lage ist, sein menschenwürdiges
Dasein selbst sicherzustellen.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Krankheit verhindert, dass die Person selbst
für die Lebenskosten aufkommen kann. Zu dem Sozialrecht gehört auch die Regelung
zu verschiedenen Sozialversicherungen. Diese führen häufig auch zu Streitigkeiten
um die Leistungen der Versicherung.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist eine Versicherung, die das Ziel hat, im Falle einer 
Erkrankung abzusichern. Kosten für Behandlungen werden ganz oder teilweise erstattet.
Die Krankenversicherung ist dabei Teil des Gesundheitssystems in Deutschland, in
dem es vorgeschrieben ist, dass alle Einwohner im Krankheitsfall abgesichert sein
müssen. Strittig sind bei der Krankenversicherung Kuren oder Rehabilitationstherapien.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung sichert die Versicherten gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit
ab. Diese Versicherung erbringt im Versicherungsfall Geld- und/oder Sachleistungen.
In Deutschland gibt es die Pflegepflichtversicherung und Pflege-Zusatzversicherungen,
welche freiwillig sind.

Seit die Pflegeversicherung in Deutschland verpflichtend ist, ist jede Krankenkasse
dazu angehalten, auch eine Pflegeversicherung anzubieten. Besonders die Einstufung
der Pflegebedürftigkeit ist in diesem Zusammenhang oft strittig. Hier kann ein eigenes
Gutachten zu einem anderen Ergebnis kommen als der medizinische Dienst der Krankenkasse,
der das Gutachten für die Pflegeversicherung erstellt.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung schützt den Versicherungsnehmer bei einem Arbeitsunfall, 
aber auch nach Berufserkrankungen. Die Versicherung übernimmt einerseits die medizinische
Versorgung nach dem Arbeitsunfall und andererseits die Entschädigungsleistungen,
welche erbracht werden müssen. Welche Leistungen darunter fallen, hängt von der 
Vorgeschichte des Versicherten ab. Streitigkeiten gibt es meist bezüglich der Vorgeschichte
des Versicherten, aber auch im Hinblick auf die Fragen, welche Unfälle versichert
und welche Berufserkrankungen abgesichert sind.

Rentenversicherung

Die Rente beginnt mit dem Renteneintrittsalter, aber auch bei einer Erwerbsunfähigkeit.
Die Rente muss zunächst beantragt werden und der Rententräger prüft die Voraussetzungen.
Bei der Altersrente ist meist die Höhe der Rente strittig und nicht die Frage, ob
das Renteneintrittsalter erreicht wurde. Die Höhe wird unter anderem durch die Beitragshöhe
sowie die Beitragszeiten beeinflusst. Bei der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit geht
es hingegen um die Frage, ob diese Erwerbsunfähigkeit vorliegt oder eine andere 
Arbeit möglich wäre.

**Weitere Artikel & Wissenswertes aus dem Sozialrecht:**
[Sozialhilfe und ALG 2 – die Unterschiede auf den Punkt gebracht](https://www.anwaltskanzlei-jung.de/rechtgebiete/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln/unterschiede-sozialhilfe-und-alg-2/?output_format=md)

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