Title: Mietrecht – Was bei der Kündigung beachten
Published: 3. Dezember 2020
Last modified: 7. Februar 2024

---

# Fragen aus dem Mietrecht – Was muss ich bei der Kündigung beachten?

Ein Großteil der Deutschen wohnt zur Miete. Wer kein Eigenheim hat, zieht entsprechend
auch öfter mal um. Doch beim Auszug aus einer Mietwohnung gibt es rechtliche Besonderheiten,
die Sie berücksichtigen müssen. Auch Vermieter, die die Wohnung fortan selbst nutzen
möchten, müssen aufpassen, dass sie konform zu den Regelungen des [Mietrechts](https://www.anwaltskanzlei-jung.de/rechtsanwalt-mietrecht-koeln/?output_format=md)
handeln.

Für eine rechtliche Beratung und Unterstützung können Sie auf die Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jung und Partner aus Köln zurückgreifen. Wir finden dank unserer **mehr als 
50-jährigen Erfahrung** und der **Spezialisierung im [Mietrecht](https://www.anwaltskanzlei-jung.de/rechtsanwalt-mietrecht-koeln/?output_format=md)**
eine Lösung für Ihre juristischen Probleme.

Inhalt & Form einer Kündigung

Welche Anforderungen muss eine **Kündigung des Mietvertrags** erfüllen? Aufgrund
fehlender Formvorschriften ist der Mietvertrag selbst grundsätzlich formfrei wirksam.
Zur Sicherheit ist es allerdings empfehlenswert, einen schriftlichen Mietvertrag
abzuschließen.

Denn bei einem etwaigen Streit mit dem Vermieter oder Mieter dient der **Mietvertrag
als Beweis**. Bei der **Kündigung** ist die Rechtslage anders: § 568 BGB verlangt
hierbei **zwingend die schriftliche Form**. Damit sich keine Formfehler einschleichen,
nutzen Sie am besten eine Mustervorlage oder lassen Sie einen erfahrenen Anwalt 
das Schreiben aufsetzen.

Die wichtigsten Inhalte & Formalien im Überblick:

 * Adresse des Mietobjektes
 * Zeitpunkt der Kündigung
 * Kündigungsgrund (nur bei Kündigung vonseiten des Vermieters anzugeben)
 * Ort & Datum
 * Persönliche Unterschrift

Die Kündigungsfrist für Mieter

einer **Wohnung** oder einem** Haus zur Miete wohnen**, besteht grundsätzlich eine**
Kündigungsfrist von drei Monaten**. Bei einem unbefristeten Mietvertrag muss die
Kündigung spätestens am dritten Tag eines Monats beim Vermieter eintreffen, da dann
die Kündigungsfrist gewahrt ist und der Mietvertrag am Ende des übernächsten Monats
endet. Entscheidend ist der **Zugang des Schreibens beim Vermieter**, nicht der 
Poststempel. Falls die Kündigung aus Gründen, die dem Kündigenden zuzurechnen sind,
nicht rechtzeitig ankommt, wird keine erneute Kündigung erforderlich. Vielmehr gilt
die Kündigung für den nächstmöglichen Termin.

Die dreimonatige Frist besteht stets bei unbefristeten Mietverträgen. Eine Verlängerung
ist gemäß § 573c BGB nicht möglich. Vorsicht ist schon beim Abschluss des Mietvertrags
geboten, denn Vermieter haben grundsätzlich das Recht, die Kündigung für einen bestimmten
Zeitraum auszuschließen. In **besonderen Situationen**, wie bei einer **Mieterhöhung**
oder **Sanierung**, bestehen gesetzlich geregelte **Sonderkündigungsrechte**. Entsprechend
gelten dann auch besondere Kündigungsfristen.

Die Kündigungsfrist für Vermieter

Wenn der **Vermieter** den **Mietvertrag kündigen** möchte, hängt die Kündigungsfrist
von der **Dauer des konkreten Mietverhältnisses** ab. Zum Schutz des Mieters wird
diesem ein längerer Zeitraum für die neue Wohnungssuche zugebilligt.
Dieser richtet
sich in der Höhe nach der bisherigen Mietdauer:

 * Mietdauer von weniger als 5 Jahren: 3 Monate
 * Mietdauer zwischen 5 und 8 Jahren: 6 Monate
 * Mietdauer von mehr als 8 Jahren: 9 Monate

## Kontaktieren Sie uns!

   Name

   Telefon

   E-Mail

   Datei-Upload (Maximal 10 MB)

Maximale Upload-Größe: 10 MB

Nachricht

  Mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten (Angaben,
Datum und Uhrzeit der Kontaktaufnahme, Referrer-URL, Browsertyp, IP-Adresse) zum
Zweck der Kontaktaufnahme und Werbewirksamkeitsermittlung erkläre ich mich einverstanden.
Weitere Informationen siehe Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie werden umgehend kontaktiert.

Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Köln – bei uns finden Sie Gehör!
** [0221 - 716 617 0](https://www.anwaltskanzlei-jung.de/rechtgebiete/rechtsanwalt-mietrecht-koeln/mietrecht-was-bei-der-kuendigung-beachten/+492217166170?output_format=md)**

### Standort

Rechtsanwälte Dr. Jung und Partner
Markgrafenstraße 151063 Köln

[Hier](https://www.anwaltskanzlei-jung.com/) geht es zu unserer Webseite am Standort
Dormagen!

### Unsere Bürozeiten

**Vormittags **| Mo. – Fr. | 09 – 13 Uhr
**Nachmittags **| Mo., Di., Do., Fr. | 
14 – 18 Uhr

 [0221 - 716 617 0](https://www.anwaltskanzlei-jung.de/rechtgebiete/rechtsanwalt-mietrecht-koeln/mietrecht-was-bei-der-kuendigung-beachten/+492217166170?output_format=md)

 Hier klicken, um den Inhalt von Google Maps anzuzeigen. 
 Erfahren Sie mehr in 
der [Datenschutzerklärung von Google Maps](https://policies.google.com/privacy?hl=de).
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um diesen Inhalt zu laden.

   Inhalt von Google Maps immer anzeigen