Title: Mietrecht
Published: 2. Dezember 2020
Last modified: 19. März 2026

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# Wir kennen Ihre Ansprüche im Mietrecht

Wir von der [Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Jung und Partner](https://www.anwaltskanzlei-jung.de/?output_format=md)
in Köln stehen Ihnen im Bereich Mietrecht für Ihre Fragen zur Verfügung. Wer Rat
in unserer Kanzlei sucht, wird durch einen erfahrenen Fachanwalt betreut – so können
Sie sich einer kompetenten Betreuung unsererseits sicher sein. Ganz gleich, ob Sie
auf uns als Mieter oder als Vermieter zukommen, wir streben stets eine **passende
Lösung für Ihr juristisches Problem **an. Teilen Sie uns Ihren Fall aus dem Miet-
oder Wohnungseigentumsrecht einfach in einem persönlichen Beratungsgespräch mit!

Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Köln – bei uns finden Sie Gehör!
** [0221 - 716 617 0](https://www.anwaltskanzlei-jung.de/rechtgebiete/rechtsanwalt-mietrecht-koeln/+492217166170?output_format=md)**

## Individuelle Betreuung von Mietern und Vermietern durch einen Fachanwalt in Köln

Nicht nur Privatpersonen, sondern auch viele Gewerbebetriebe und Unternehmen sind
auf gemieteten Wohnraum angewiesen. Auf der einen Seite ermöglicht das Mietrecht
dem Vermieter, bei der Vermietung der Immobilie seine wirtschaftlichen und persönlichen
Interessen zu wahren. Auf der anderen Seite schützt es aber auch die Ansprüche der
Mieter. In unserer Kanzlei für Mietrecht in Köln **vertreten Rechtsanwälte beide
Seiten** auf den folgenden Themengebieten:

 * Prüfung, Erstellung & Kündigung von Mietverträgen
 * Mietkaution
 * Eigen­bedarfs­kündigungen
 * Durchsetzung & Abwehr von Miet­minderungen bzw. -erhöhungen
 * Wohngeld
 * Hausordnung
 * Und weitere Themen

## Wir verschaffen Ihnen Klarheit im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Ab wann gilt eine Wohnung als mangelhaft? Unter welchen Umständen kann eine Mietminderung
gefordert werden? Muss der Vermieter für Schönheitsreparaturen aufkommen? Kann der
Mietvertrag vor Ablauf der Frist gekündigt werden? Diese und viele weitere Fragen
können aufkommen und sorgen auf beiden Seiten regelmäßig für Verwirrung. Das liegt
unter anderem daran, dass die Einzelheiten des Mietrechts gesetzlich nicht vollständig
geregelt sind. Bezüglich des Mietvertrags kommt es daher immer auf die **genaue 
Ausgestaltung im Einzelfall** an. Gerne stehen Ihnen unsere Anwälte in Köln und 
Umgebung bei Rechtsfragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach für ein Erstgespräch!

Mietrecht – was muss beachtet werden?

Insbesondere in Köln ist Mietrecht ein hochaktuelles Thema. Wir von der Kanzlei 
Dr. Jung und Partner möchten Ihnen hier einiges Wissenswertes näherbringen und stehen
Ihnen selbstverständlich auch für weiterführende Fragen zur Verfügung und helfen
Ihnen, das geltende Mietrecht durchzusetzen.

Der Mietvertrag

Zunächst muss ein Mietverhältnis bestehen. Dies beginnt mit Abschluss eines Mietvertrages.
Darin verpflichtet sich der Vermieter zur Gebrauchsüberlassung einer Sache, während
der Mieter sich an die Zahlung der vereinbarten Summe bindet. Der Vermieter ist 
damit auch zur Instandhaltung und zur Instandsetzung sowie zu Schönheitsreparaturen
verpflichtet. Letztere können jedoch auch an den Mieter übertragen werden, wenn 
dies im Vertrag vereinbart wurde. Dabei gilt jedoch, dass der Aufwand für Schönheitsreparaturen
im Verhältnis zur Mietdauer stehen muss.

Mieterhöhung und Mietminderung

Die Miete kann unter anderem erhöht werden, um sie an den aktuellen Mietspiegel 
anzupassen. Nach §558 des Bürgerlichen Gesetzbuches reicht als Begründung aus, dass
die Miete unter dem allgemeinen Durchschnitt liegt.

Ebenfalls ein typischer Grund für eine Mieterhöhung sind Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen.
Darunter fallen alle Arbeiten, die die Wohnverhältnisse verbessern oder das Mietobjekt
energieeffizienter machen. Der Vermieter ist dabei verpflichtet, die Maßnahmen drei
Monate vorher anzukündigen.

Der Mieter wiederum hat das Recht, Widerspruch einzulegen. Mietminderungen sind 
ebenso möglich, insbesondere der Mieter kann einen Anspruch darauf haben. Hier ein
paar Gründe, die definitiv zur Mietminderung führen:

 * Heizungsausfall in den Wintermonaten
 * Mäuse in einer Stadtwohnung
 * Kompletter Ausfall der Elektrik

Beendigung des Mietvertrages

Bei einem unbefristeten Mietvertrag gilt grundsätzlich die Kündigungsfrist von drei
Monaten. Für beide Parteien ist zu beachten, dass diese schriftlich eingereicht 
wird und spätestens am dritten Werktages eines Monats erfolgt.

Für den Vermieter verlängert sich die Frist nach fünf Jahren Mietzeit auf sechs 
Monate und nach acht Jahren auf neun Monate. Eine fristlose Kündigung ist ebenfalls
für beide Parteien möglich, jedoch nur unter besonderen Umständen. Für Vermieter
kommt dazu die Eigenbedarfskündigung in Frage.

Unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Vermieter sind, unsere Anwälte stehen Ihnen
mit ihrem Fachwi

**Weitere Artikel & Wissenswertes im Mietrecht:**
[Fragen aus dem Mietrecht – Was muss ich bei der Kündigung beachten?](https://www.anwaltskanzlei-jung.de/rechtgebiete/rechtsanwalt-mietrecht-koeln/mietrecht-was-bei-der-kuendigung-beachten/?output_format=md)

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**Vormittags **| Mo. – Fr. | 09 – 13 Uhr
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14 – 18 Uhr

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