Title: Mobbing am Arbeitsplatz
Published: 3. Dezember 2020
Last modified: 7. Februar 2024

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# Mobbing am Arbeitsplatz: Das sagt das Arbeitsrecht

Zumeist befinden sich Arbeitnehmer um die 40 Stunden in der Woche auf der Arbeit.**
Gestörte Beziehungen** zwischen Kollegen und **Mobbing am Arbeitsplatz** führen 
folglich zu einer **hohen psychischen Belastung**. Wenn die Grenze von Klatsch und
Spaß zum Mobbing überschritten ist und Sie alleine nicht mehr weiter wissen, sollten
Sie sich **rechtliche Beratung** und **Unterstützung sichern**.

Hierfür eignet sich unsere **Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jung und Partner aus Köln**,
die seit über 50 Jahren eine kompetente Rechtsberatung anbietet. Wir wissen genau,
wie Mobbing aus [arbeitsrechtlicher Sicht](https://www.anwaltskanzlei-jung.de/rechtsanwalt-arbeitsrecht-koeln/?output_format=md)
zu bewerten ist, und erarbeiten sinnvolle Lösungsansätze.

Was ist eigentlich Mobbing?

Mobbing am Arbeitsplatz ist ein **sensibles Thema**. Die Grenze zum Tratschen und
Lästern ist fließend. Grundsätzlich wird Mobbing als eine Art **Schikane gegenüber
einer Person** eingeordnet. Darüber hinaus typisch sind eine Diskriminierung von
meist untergeordneten Arbeitnehmern und ein **zielgerichtetes Verhalten** über einen**
langen Zeitraum** hinweg.

Allerdings sind diese Merkmale lediglich **Indikatoren für Mobbing**. Die Ausnahme
bestätigt auch hier die Regel, denn auch untergeordnete Mitarbeiter können mobben.
Aus diesem Grund muss **einzelfallabhängig** das Verhalten und die Situation am 
Arbeitsplatz bewertet werden.

Was können Sie gegen Mobbing tun? Wie können Sie sich wehren?

Um sich gegen Mobbing zu wehren, bestehen unterschiedliche Abwehrmöglichkeiten. 
Zunächst einmal sollten sie versuchen, das Thema offen anzusprechen. **Konfrontieren
Sie Ihren Peiniger**, aber bleiben Sie sachlich. Versuchen Sie herauszufinden, warum
Sie gemobbt werden. Suchen Sie sich eventuell **Rückhalt bei vertrauenswürdigen 
Kollegen**. Sollten diese Maßnahmen zu keiner Besserung führen, scheuen Sie sich
nicht, eine **umfassende Rechtsberatung** einzuholen. Diese schenkt Ihnen neue Kraft
und Ihr rechtlicher Beistand steht Ihnen fortan unterstützend zur Seite.

Ein Rechtsanwalt kann klären, ob das schikanöse Verhalten ein strafbares Handeln
darstellt. Wenn die Tatbestände der **üblen Nachrede, Beleidigung oder sexuellen
Nötigung** erfüllt sind, handelt es sich um ein strafrechtlich relevantes Verhalten.
Selbstverständlich können auch Tätlichkeiten im Arbeitsalltag strafrechtlich verfolgt
werden.

Mobbing kann jedoch auch in einem Verhalten bestehen, das nicht strafrechtlich geahndet
werden kann. In diesen Fällen ist es ratsam, mit einem Rechtsanwalt zu klären, ob
aus rechtlicher Sicht **anderweitige Möglichkeiten** bestehen. Teilweise kann es
zum Beispiel sein, dass Ihr Vorgesetzter den Mobber an einen anderen Arbeitsplatz
versetzen muss.

Eine **Schadensersatzklage wegen Mobbings** muss **hohen Anforderungen** genügen.
Dafür müssen Sie darlegen können, dass eine einzelne Person bestimmte rechts-/vertragswidrige
Handlungen vorgenommen hat, die als Mobbing zu bezeichnen sind. Darüber hinaus müssen
eben diese **Mobbing-Handlungen** zu **konkreten Schäden** geführt haben, die psychischer
oder physischer Natur waren oder sind. Zudem sollten Sie dem **Arbeitgeber ein Verschulden
nachweisen** können, um von ihm Schadensersatz zu erhalten.

Welche Pflichten obliegen dem Arbeitgeber?

Gemäß § 241 BGB obliegen dem Arbeitgeber gewisse **Schutzpflichten**, genauer gesagt**
Fürsorgepflichten**. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer, der gemobbt wird, schützen.
Sobald die Interessen des Arbeitnehmers gefährdet sind, ist er verpflichtet, in 
zumutbarer Weise einzuschreiten. Ihm stehen folgende Möglichkeiten offen (in dieser
Reihenfolge):

 * Ermahnung
 * Abmahnung
 * Versetzung
 * Kündigung

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